- Lohnrückstand
- Rückstand an ⇡ Arbeitslohn.- L. werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer des betreffenden Betriebes als regelmäßig ⇡ laufende Verbindlichkeiten und nicht als Dauerschulden behandelt; ebenso Bankschulden, die zur Bezahlung von Löhnen aufgenommen werden.
Lexikon der Economics. 2013.